07 Aug

Das Haltbarmachen von Lebensmitteln durch entsprechende Kühlung machten sich schon die Menschen in der Antike zunutze. Damals gab es zwar noch keinen Kühlschrank, aber mithilfe von Eisblöcken wurden in Kellern oder Höhlen leicht verderbliche Nahrungsmittel aufbewahrt. Im Jahr 1834 kam dann der erste moderne Kühlschrank auf den Markt. Dieser kühlt noch mit Luftkompression, stellte aber die Basis für die Entwicklung der Geräte von heute dar. Es dauerte aber noch fast hundert Jahre, nämlich bis zum Jahr 1930, als der erste Kühlschrank den Weg in den Haushalt fand. Es dauerte nicht lange und der Kühlschrank gehörte bald zur Grundausstattung jeden Haushaltes. Immer weiter wurden die Geräte verbessert und optimiert. Ein Leben ohne Kühlschrank ist heute nicht mehr denkbar. Doch wie wichtig er tatsächlich ist, macht sich erst dann bemerkbar, wenn der Kühlschrank ausfällt und eine schnelle Kühlschrankreparatur notwendig ist.

Vor der Kühlschrank Reparatur selbst prüfen

Funktioniert ein Kühlschrank nicht mehr oder nur mit Einschränkung, sollte man sich zunächst selbst auf eine einfache Fehlersuche begeben. Wenn die Beleuchtung noch funktioniert, dann besteht Klarheit, dass die Versorgung mit Strom noch funktioniert. Ist dies nicht der Fall, sollte dies überprüft werden. Vielleicht ist ein Stecker locker oder eine Sicherung nicht mehr intakt. Anders sieht es beim Kompressor an. Läuft dieser nur kurz an und schaltet dann wieder ab, können mehrere Ursachen vorliegen. Liegt hier kein offensichtlicher Grund vor, dann muss man sich mit der Frage beschäftigen, wer repariert Kühlschränke.

Bei Kühlschrank Reparaturen die Gewährleistung beachten

Muss man einen Kühlschrank reparieren lassen, ist die Gewährleistung und die Garantie zu beachten. Beide dürfen nicht miteinander verwechselt werden, denn es handelt sich um zwei verschiedene Dinge. Eine Gewährleistung ist immer auf die volle Funktionalität von einem Kühlschrank bezogen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem der Kühlschrank übergeben wird. Der Gesetzgeber schreibt hier eine Verpflichtung vor, an die sich ein Händler halten muss. In der Regel beruht die Gewährleistung auf eine Reparatur Kühlschrank durch Beseitigung von Mängeln. Beseitigt ein Händler diese nicht, kann der Käufer eine Minderung vom Kaufpreis geltend machen. In der Regel ist hier aber mehr von kleineren Schäden auszugehen, welche nicht die Funktionalität des Gerätes betreffen. Vielmehr kann es sich hier um Kratzer oder Dellen handeln. Dies ist aber nur möglich, wenn der Kühlschrank nicht eine B-Ware ist und vor dem Kauf auf die kleinen Mängel hingewiesen wurde.

Besteht Garantie bei der Kühlschrankreparatur?

Bei der Garantie handelt es sich im Gegensatz zur Gewährleistung nicht um eine gesetzlich geregelte Vorschrift. Die Garantie wird in der Regel freiwillig vom Hersteller gegeben. Bei Kühlschränken, sofern sie neu gekauft werden, sind dies in der Regel 24 Monate. Mit der Garantie verpflichtet sich der Hersteller, die volle Funktionsfähigkeit vom Kühlschrank für den Zeitraum der Garantie zu sichern. Muss innerhalb der Garantiezeit eine Kühlschrank Reparatur stattfinden, so ist diese für den Käufer kostenlos und muss vom Hersteller getragen werden. Der Hersteller gibt die Garantie zwar freiwillig, kann diese später aber nicht widerrufen. Er ist dann rechtlich an die Vereinbarung gebunden. Trotzdem ist beim Kaufvertrag der Abschnitt Garantie genau zu lesen.

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